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   BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 91.15   

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https://dejure.org/2017,3895
BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 91.15 (https://dejure.org/2017,3895)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2017 - 2 B 91.15 (https://dejure.org/2017,3895)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 2 B 91.15 (https://dejure.org/2017,3895)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Vorschriftswidrige Besetzung des Disziplinargerichts (Beamtenbeisitzer)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der vorschriftswidrigen Besetzung des Berufungsgerichts als Verfahrensmangel; Entfernung eines Beamten i.R.d. Disziplinarverfahrens

  • rechtsportal.de

    Darlegung der vorschriftswidrigen Besetzung des Berufungsgerichts als Verfahrensmangel; Entfernung eines Beamten i.R.d. Disziplinarverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Disziplinargericht - und der Beamtenbeisitzer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besetzungsrüge - und der erforderliche Vortrag

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 91.15
    Die Rüge einer vorschriftswidrigen Besetzung eines Spruchkörpers ist hiernach nur dann in der erforderlichen Weise bezeichnet, wenn unter Wiedergabe der maßgeblichen, in den Geschäftsverteilungsplänen des (Gesamt-)Gerichts bzw. des Spruchkörpers niedergelegten Heranziehungs- und Vertretungsregeln konkret dargelegt wird, dass und warum ein bestimmter Richter nicht zur Mitwirkung an der Entscheidung berufen war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2016 - 2 B 34.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 75 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 91.15
    Ein sachlicher Grund für diese Regelung, nach der im vorliegenden Fall verfahren worden ist, wird im Geschäftsverteilungsplan nicht benannt (zur ggf. bestehenden Dokumentationspflicht in Geschäftsverteilungsplänen vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - BVerfGK 15, 247 = juris Rn. 26 m.w.N.) und ist auch sonst nicht erkennbar.
  • BVerwG, 07.04.2020 - 5 B 30.19

    Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer; Wartepflicht bei Ablehnungsgesuch;

    Die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Spruchkörpers ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann zulässig vorgebracht, wenn die Beschwerde die nach ihrer Meinung den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Revisionsgericht deren Beurteilung ermöglichen (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2011 - 2 B 71.10 - juris Rn. 8, vom 25. April 2014 - 8 B 87.13 - juris Rn. 26 und vom 24. Januar 2017 - 2 B 91.15 - Buchholz 235.1 § 46 BDG Nr. 1 Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen

    Die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Spruchkörpers ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann zulässig vorgebracht, wenn die Beschwerde die nach ihrer Meinung den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Revisionsgericht deren Beurteilung ermöglicht (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2011 - 2 B 71.10 - juris Rn. 8; vom 25. April 2014 - 8 B 87.13 - juris Rn. 26 und vom 24. Januar 2017 - 2 B 91.15 - juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.06.2021 - 5 B 22.20

    Nach einer bereits ausdrücklich erhobenen Verzögerungsrüge vorgebrachte Kritik an

    Die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Spruchkörpers ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann zulässig vorgebracht, wenn die Beschwerde die nach ihrer Meinung den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Revisionsgericht deren Beurteilung ermöglichen (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2011 - 2 B 71.10 - juris Rn. 8, vom 25. April 2014 - 8 B 87.13 - juris Rn. 26 und vom 24. Januar 2017 - 2 B 91.15 - Buchholz 235.1 § 46 BDG Nr. 1 Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 31.03.2000 - 13 K 8678/98

    Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    vgl. VGH München, Urteil vom 18. Januar 1993 - 2 B 91/15 -, NVwZ 1993, 1006.
  • VG Düsseldorf, 31.03.2000 - 13 K 11279/98

    Pflicht zur Beseitigung einer erbauten Röhrenrutsche mit Kletterturm und

    vgl. VGH München, Urteil vom 18. Januar 1993 - 2 B 91/15 -, NVwZ 1993, 1006.
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